Allgemeine Mietbedingungen

1. Mietzeit

a) Die Miete beginnt und endet im Betrieb des Vermieters bzw. an anderen, von ihm festgesetzten oder in diesem Vertrag vereinbarten Stationen, Orten oder Adressen.
b) Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängert sich die Mietdauer.
c) Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mietern für den Fall, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen wird.

2. Benutzung des Fahrzeuges

a) Zum Fahrendes Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Nutzer/Fahrer berechtigt, bei Firmenanmietungen festangestellte Berufsfahrer oder andere von der Firma beauftragte Personen. Für einen etwaigen Schaden des Nutzers/Fahrers haftet der Mieter im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden.
b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Bei LKW-Anmietungen sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GÜKG) zu beachten.
c) Dem Mieter ist insbesondere nicht gestattet: aa) Die aktive Teilnahme an Motor-Sportveranstaltungen; bb) Fahrten ins Ausland, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt; cc) die Mitnahme von Waren, Wertpapieren, Geld oder sonstigen Wertsachen und Wertträgern ohne gültige Begleitpapiere, sofern diese erforderlich sind.
d) Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter bei jedem Tanken zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die sich daraus ergebenden Schäden. Vor Rückgabe ist der Wagen voll zu tanken.
e) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Zu Reparaturen über Euro 100,- muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
f) Der Tachometer ist plombiert. Bei Ausfall des Tachos ist sofort der Vermieter zu verständigen.
Andernfalls oder bei Verletzung der Plombe erfolgt eine Berechnung von 600 km pro Tag. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine niedrigere oder höhere Anzahl von gefahrenen, aber vom Tacho nicht angezeigten km nachzuweisen.
g) Bei jedem Unfall ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren)’sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben, bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen oder Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).

3. Rückgabe des Fahrzeuges

Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nur während der normalen Geschäftszeit möglich. Diese ist im Betrieb des Vermieters durch Aushang bekanntzugeben.

4. Versicherungsschutz

Haftpflicht 1 Million Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Teilkasko (Feuer-, Diebstahl- und Glasbruchschäden) lt. AKB. Insassen-Unfallversicherung (auf Wunsch): Invalidität Euro 20.000,-, Tod Euro 10.000,-, Heilkosten Euro 500,- (anteilsmäßig auf die Insassen verteilt, bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöhen sich die Summen um 50%).

5. Haftung des Mieters bei Schäden

a) Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Mietfahrzeug keine Vollkasko-Versicherung besteht. Für den Schaden am Mietwagen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen für den reinen Fahrzeugschaden bis zur Höhe von Euro … (siehe Vorderseite bzw. jeweils gültige Preisliste für den fraglichen Fahrzeugtyp) pro Schadensfall, darüber hinaus für Reifenschäden. Für Schäden an LKW-Planen und -Aufbauten ‚ die aufgrund einer Missachtung der Fahrzeugabmessungen entstehen (z. B. Durchfahrtshöhe) haftet der Mieter in unbegrenzter Höhe. Dies gilt auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßes Beladen entstehen.
b) Bei vereinbartem Ausschluss der Selbstbeteiligung (s. Vorderseite) besteht keine Haftung des Mieters für den Fahrzeugschaden.
c) Auch bei vereinbartem Ausschluss der Selbstbeteiligung haftet der Mieter grundsätzlich immer in unbeschränkter Höhe für alle direkten Fahrzeugschäden (Reparaturen) und indirekten Schäden (wie z. B. Wertminderung, Mietausfall, Abschlepp- und Gutachterkosten, usw.) bei Unfallverursachung durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Trunkenheit, Unfallflucht und Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, sowie für Schäden an LKW-Aufbauten, -Planen und Reifenschäden. Für die Festsetzung des täglichen Mietausfalls gilt mindestens eine Tagesgrundgebühr nach Tarif als vereinbart, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der jeweiligen Partei vorbehalten.

6. Haftungsfreiheit des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die infolge Unfalles, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen, es sei denn, der Vermieter oder sein Erfüllungsgehilfe habe den Grund grob fahrlässig oder versehentlich verursacht.

7. Zahlungsbedingungen

a) Der Mietpreis schließt Kfz-Steuern, Haftpflicht-Versicherung und Öl ein.
b) Wenn mehrere Personen als Mieter auftreten, so haftet diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
c) Der Berechnung der km werden allein die km-Zahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Wurde dieser defekt, so steht dem Vermieter das Recht zu, die gefahrenen Kilometer entsprechend der Billigkeit zu schätzen. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine höhere oder niedrigere Anzahl von gefahrenen Kilometern nachzuweisen.
d) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Bei Verzug des Mieters beträgt die Mahngebühr je Mahnung Euro 2,50, die Verzugszinsen 1% pro Monat, es sei denn, der Mieter weist einen geringeren Verzugsschaden nach.

8. Nebenabreden oder Ergänzungen

a) Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
b) Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

9.Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit

Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Text in deutscher Sprache maßgebend. Es gilt deutsches Recht.

10. Erfüllungsort

für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

11. Gerichtsstandvereinbarung

Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrage der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Besondere Mietbedingungen für die Anmietung von PKW und Club-Bussen

MINDESTALTER

Für die Preisgruppen 1 bis 4: 21 Jahre; alle anderen Fahrzeuge: 25 Jahre. Führerscheinbesitz mindestens 12 Monate, ausgenommen hiervon sind beauftragte Firmenfahrer. Fahrer/Mieter unter 23 Jahre müssen eine Haftungsbegrenzung abschließen; trotzdem verbleibt hierbei grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 500,00 € (ausgenommen beauftragte Firmenfahrer).

MIETPREISE

Alle Mietpreise beinhalten Wartungsdienst, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung (bei Personenschaden bis 3.500.000,00 €). In den Wintermonaten wird ein Aufpreis für Winterreifen erhoben. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Gerne betanken wir auch das Fahrzeug für Sie; die aktuellen Preise erfahren Sie bei unserem Serviceteam.

ZUSATZFAHRER

Das Fahrzeug darf außer vom Mieter (mit seiner Zustimmung) von jedem auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer geführt werden. Für die Eintragung jedes weiteren Fahrers in den Vertrag erheben wir eine Eintragsgebühr von 15,00 € (12,60 € exkl. MwSt.).

ZUSTELLUNG / ABHOLUNG

Innerhalb der Stadtgrenzen werden jeweils 25,00 € (21,00 € exkl. MwSt.) berechnet. Außerhalb der Stadtgrenzen wird – zusätzlich zu den 25,00 €- ein individuell abzusprechnder Abschlag je nach Entfernung berechnet.

VERMIETUNG AUßERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN

Für Vermietungen, die außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden, wird eine zusätzliche Gebühr von 35,00 € (29,41 € exkl. MwSt.) berechnet.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Als Fahrer eines unserer Fahrzeuge genießen Sie einen umfangreichen Haftpflicht-Versicherungsschutz, der u. a. folgende Leistungen enthält:

  • unbegrenzte Deckung bei Sach- und Vermögenschäden
  • bis zu 3.000.000,00 € pro Person bei Personenschäden

Für die Beschädigung des Mietfahrzeuges haften Sie nur in Höhe der nachfolgend angegebenen Selbstbeteiligung. Die Haftungsbegrenzung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird.

Gruppe Gebühr in € pro Tag für die Herabsetzung der Selbstbeteiligung auf 1.000 € Gebühr in € pro Tag für die Herabsetzung der Selbstbeteiligung auf 500 €
1, 2 6,00 (5,04) 18,00 (15,12)
3, 4 7,00 (5,88) 21,00 (17,64)
5, 6 8,00 (6,72) 24,00 (20,16)
7, 8 10,00 (8,40) 27,00 (22,68)
9, 10 11,00 (9,24) 30,00 (25,21)
11 10,00 (8,40) 27,00 (22,68)

Bruttopreise inkl. 19% MwSt. (Nettopreise exkl. 19% MwSt.)

Diese Selbstbeteiligung können Sie bis auf 500,00 € reduzieren:

  • durch Abschluss der Teilkasko für sog. Teilkasko-Schäden (Unwetter, Entwendung des Fahrzeuges oder Teilen davon, Zubehör-, Brand-, Explosions-, Glasbruch- sowie Haarwildschäden.
  • durch Abschluss der Haftungsreduzierung für sog. Vollkaskoschäden (selbstverschuldete Unfälle, Parkschäden, Unfallflucht des Gegners); Haftungsreduzierung schließt Teilkasko ein.

Bei Einwegevermietungen ist der Ausschluss der Selbstbeteiligung obligatorisch.

WINTERREIFENPFLICHT

Da der Gesetzgeber eine Winterreifenpflicht eingeführt hat, sind wir gezwungen, die Kosten an den Mieter weiterzugeben. In den Monaten November, Dezember, Januar und Februar berechnen wir:

Tarif Aufschlag für Winterreifen
Stunden-Tarif 2,00 € (1,68 €)
Tagestarif 4,00 € (3,36 €)
Monatstarif 50,00 € (42,02 €)

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben, mindestens jedoch 400,00 €. Der Rechnungsausgleich erfolgt sofort nach Rechnungseingang netto Kasse. Kreditkarten werden gemäß Aushang und den Bedingungen des jeweiligen Ausstellers akzeptiert. Als Referenz erwarten wir eine Kreditkarte. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Vermietbedingungen.

Besondere Mietbedingungen für die Anmietung von LKW und Transportern

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Alle Preisangaben in €, vorbehaltlich Preisänderungen. Die hervorgehobenen Preise inklusive, die Preise in Klammern exklusiv. MwSt. Im übrigen gelten die im Mietvertrag schriftlich festgehaltenen Bedingungen.

RESERVIERUNGEN

Reservierungen werden kostenlos entgegengenommen und nach Fahrzeuggruppen bestätigt. Reservierungen sind für uns bis eine Stunde nach dem vereinbarten Termin bindend. Abbestellungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos, danach kann ein Tagesgrundpreis in Rechnung gestellt werden.

FAHRZEUGGARANTIE

Ohne Aufpreis erhalten Sie ein Fahrzeug der nächsthöheren Klasse, sollte ausnahmsweise die Ihnen bestätigte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung stehen.

MIETPREIS

Die Mietpreise enthalten Kosten für Wartungsdienst und Verschleißreparaturen, Kraftstoffkosten und Kosten für den Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters. Zu den Tages- oder Stundenmietpreisen kommen die umseitig aufgeführten Kosten für die gefahrenen Kilometer. Die Berechnung beginnt und endet immer mit der Übergabe bzw. Rückgabe durch die Autovermietung Heinemann während der Öffnungszeiten. Service außerhalb der Öffnungszeiten erfragen Sie bitte in unserem Büro. Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden, Ausnahme Stunden-, Stadt- und Nachttarif. Mietpreise, die von der Preisliste abweichen, sind Sondertarife. Sondertarife müssen im Mietvertrag gekennzeichnet sein.

VERSICHERUNGEN

Die Mietpreise enthalten die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherug ist Pflicht. Der Mieter haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden wie in u. s. Tabelle dargestellt. Teilkasko pro Schaden 350,00 € SB.

Gruppe Reduzierung
der SB auf
Stundentarife Tagestarife
1 750,00 € 7,50 € (6,30 €) 15,00 € (12,61 €)
2 1.000,00 € 9,00 € (7,56 €) 18,00 € (15,13 €)
3, 3+ 1.000,00 € 10,00 € (8,40 €) 20,00 € (16,81 €)
4, 5 1.000,00 € 25,00 € (21,00 €)

Für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden sowie Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe, auch bei vereinbarter Haftungsbegrenzung. Die Haftungsbegrenzung entfällt ferner bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird.

Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!

ZUSTELLUNGEN UND ABHOLUNGEN

Innerhalb der Stadtgrenze betragen die Kosten 25,00 € (21,01 €); außerhalb der Stadtgrenze wird ein zusätzlicher Betrag von 0,62 € (0,52 €) pro Kilometer fällig. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen mindestens 35,00 € (29,41 €) bzw. pro Kilometer 0,62 € (0,52 €).

UMZUGSSERVICE

Die Verfügbarkeit von Faltkartons, Packdecken, Tragegurten und Sackkarren erfragen Sie direkt im Büro.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

LKW, die mit Führerscheinklasse C1 bzw. 3 (bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht) gefahren werden dürfen, unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot.

Bitte beachten Sie die Einhaltung des Güterverkehrsgesetzes den Gebrauch des digitalen Fahrtenschreibers. Fahrzeuge mit zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind mit einem digitalen Tachographen ausgestattet. Firmen benötigen eine Firmenkarte und der Fahrer eine Fahrerkarte.

FAHRER/MIETER

Der Fahrer/Mieter muss mindestens seit 12 Monaten einen gültigen Führerschein besitzen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es wird eine Mietvorrauszahlung bar erhoben. Wir akzeptieren bei diesem Transfer keine Kreditkarten.

WINTERREIFENPFLICHT

Da der Gesetzgeber eine Winterreifenpflicht eingeführt hat, sind wir gezwungen, die Kosten an den Mieter weiterzugeben. In den Monaten November, Dezember, Januar und Februar berechnen wir:

Tarif Aufschlag für Winterreifen
Stundentarif 2,00 € (1,68 €)
Tagestarif 4,00 € (3,36 €)
Monatstarif 50,00 € (42,02 €)

FIRMENTARIFE

Gern erstellen wir Ihnen auf Anfrage individuelle Tarife mit variablen Rabatten. Sprechen sie uns an.